Was tun, beim Unfall im Ausland? |
Klar, das passiert schon mal, aber Unfall im Ausland ist zunächst genauso ärgerlich wie ein Unfall in der Heimat. Kein Stress: Wie bei jedem gewöhnlichen Unfall solltest du erst einmal die Polizei rufen und den Schaden der Versicherung melden.
Generell gelten immer die Gesetze des Landes, in dem der Unfall passiert ist. Wichtig ist es, den europäischen Unfallbericht auszufüllen und eine sogenannte „grüne Versichertenkarte“, die deine Auslandsversicherung nachweist, bereit zu halten. Bildquelle: Unsplash
|
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoff- und Stromverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem 'Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen' entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH , Helmuth-Hirth-Straße 1, D-73760 Ostfildern unentgeltlich erhältlich ist.
Montag bis Donnerstag
8:00 – 18:00 Uhr
Freitag
8:00 – 18:00 Uhr
Samstag
9.00 - 13.00 Uhr
Montag bis Donnerstag
7:30 – 18:00 Uhr
Freitag
7:30 – 18:00 Uhr
Samstag
9.00 - 13.00 Uhr
Montag bis Donnerstag
8:00 – 17:00 Uhr
Freitag
8:00 – 17:00 Uhr
Samstag
9.00 - 13.00 Uhr